Architektur-Studium an der IU Internationale Hochschule weiterhin kritisch

Dualer BA Studiengang an der IU derzeit immer noch in der Akkreditierungsphase für die akademischen Voraussetzungen zur Kammereintragung

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Um Architekt oder Architektin zu werden, muss man Architektur studieren. Richtig? Richtig. Doch nicht überall, wo Architektur draufsteht, ist der Beruf Architekt oder Architektin drin. Die Berufsbezeichnung ist allein oder in einer Wortverbindung geschützt und darf nur bei einer Eintragung in eine Architektenkammer verwendet werden.

Bislang führt nur der Weg über den Hochschulabschluss im Vollzeitstudium (Mindeststudiendauer 8 Semester) zu einer Eintragung, wenn man die Kammermitgliedschaft und volle Bauvorlageberechtigung erlangen will. (In einigen Bundesländern bestehen Ausnahmen für Meisterberufe aus dem Bauwesen.)

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Länderkammern (LAK) erreichen derzeit gehäuft Anfragen von Studierenden der IU Internationale Hochschule GmbH mit der Bitte um Stellungnahme, ob der dortige Studiengang Architektur die akademischen Voraussetzungen erfüllt, um anerkennungsfähig zu sein.

Voraussetzungen zur Eintragung sind klar geregelt
Die Voraussetzung, um in Deutschland als Architektin oder Architekt bei einer Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen zu werden, ist eine Mindeststudiendauer im Vollzeitstudium der Architektur von 4 Jahren, also 8 Semestern.

Auf diese Mindeststudiendauer mit einem entsprechenden Hochschulabschluss folgt die mindestens zweijährige Berufspraxis als Voraussetzung für eine Eintragung. Mit dieser Eintragung erwirbt man das Recht, sich „Architekt“ oder „Architektin“ nennen zu dürfen sowie die damit verbundene volle Bauvorlageberechtigung.

Viele Fragen erreichen die Architektenkammern zur IU Internationale Hochschule
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass ein Dual- oder Fernstudium nicht den Anforderungen für eine spätere Kammermitgliedschaft genügt. Der duale BA Studiengang an der IU befindet sich derzeit in der Akkreditierungsphase, um die akademischen Voraussetzungen zur Kammereintragung zu erfüllen. Nach Besichtigung der Studienstandorte Berlin, Frankfurt, Hamburg und München sowie nach Erfüllung der Auflagen ist davon auszugehen, dass die neuen dualen Studiengänge der Architektur (BA/MA in Hamburg), die von der IU ab 2024, in Verbindung mit einem Präsenz-Master der Architektur, angeboten werden, die Voraussetzungen zur Kammereintragung erfüllen werden. Die Entscheidung über die Kammereintragung liegt dabei nach wie vor allein bei den unabhängigen Eintragungsausschüssen der Architektenkammern der Länder.

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