alle Illustrationen: Elisabeth Schaad

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Juniormitglied werden


Herzlich willkommen,

heißt es seit 1. Januar 2024 in der Bayerischen Architektenkammer für Absolventinnen und Absolventen der Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung, denn dann ist die Lücke zwischen Studium und Mitgliedschaft geschlossen. Wir freuen uns, dass die jüngste Novellierung des Bayerischen Baukammerngesetzes mit Art. 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauKaG (ab 01.01.2024) eine Öffnung der Bayerischen Architektenkammer für Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen zulässt. Dieses Ziel hat die Bayerische Architektenkammer lange verfolgt und jetzt erreicht. Der Kammernachwuchs heißt ab 2024 "Juniormitglied der Bayerischen Architektenkammer".

Unsere ersten beiden Juniormitglieder können Sie hier im Video kennenlernen.

Als Juniormitglied sind Sie herzlich eingeladen, Ihr Engagement in Strategie- und Arbeitsgruppen einzubringen, und Sie können sich frühzeitig über die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste informieren sowie zahlreiche Angebote der Bayerischen Architektenkammer wahrnehmen.

     

  • Mit der Aufnahme in das Verzeichnis der Juniormitglieder dürfen Sie die Bezeichnung "Juniormitglied der Bayerischen Architektenkammer" führen.
  • Die geschützte Berufsbezeichnung (Architekt, Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplanerin) darf erst nach Eintragung als Vollmitglied geführt werden.
  • Juniormitglieder können sämtliche Angebote der Akademie für Fort- und Weiterbildung zu denselben Konditionen wie Kammermitglieder nutzen.
  • Juniormitglieder der Bayerischen Architektenkammer sind auch Mitglieder der Bayerischen Architektenversorgung. Über diese besteht die Möglichkeit einer Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
  • Die Beratungs- und Serviceleistungen der Bayerischen Architektenkammer können Sie wie ein Kammermitglied in Anspruch nehmen. Information und fachliche Erstberatung zu technischen und juristischen Fragen des Planens und Bauens sowie zur Existenzgründung gehören dazu.
  • Zusätzliche Serviceleistungen sind das Mentorenprogramm und der Stellenmarkt.
  • Die Bayerische Architektenkammer vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Als Juniormitglied können Sie sich ehrenamtlich einbringen, um gemeinsam den beruflichen Alltag und das baukulturelle Umfeld mitzugestalten.
  • Sie erhalten das 10 mal im Jahr erscheinende Fachmagazin Deutsches Architektenblatt mit dem Bayernteil, in dem eine gesonderte Nachwuchskolumne eingerichtet wird. Auf Wunsch erhalten Sie auch die Newsletter "Kammer in Kürze" und "Akademie Aktuell".
  • Die Geschäftsstelle sowie Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer begleiten Sie während der Juniormitgliedschaft auf dem Weg zum Mitglied.

    Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bereitschaft, sich in der Kammer zu engagieren. "KlimaKulturKompetenz" könnte eines der Themen sein.

     

 


Interesse geweckt?
Dann stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme in das Verzeichnis der Juniormitglieder und profitieren Sie von zahlreichen Angeboten der Bayerischen Architektenkammer.